Mitglied werden

In den Hegering Overath e.V. können Personen als Mitglieder aufgenommen werden, die an der Förderung von Aufgaben und Zielen des Hegerings, der Kreisjägerschaft Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. und des Landesjagdverbandes NRW e.V. gemäß Artikel 2 der Satzung interessiert sind.

Wer sich also als Jäger oder Nichtjäger für den Erhalt einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt engagieren möchte, der sollte jetzt weiterlesen……
Darüber hinaus können Personen aufgenommen werden, die zum Erwerb des Jagdscheines nach § 15 (5) Bundesjagdgesetz berechtigt sind oder an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jagdprüfung teilnehmen.

Eine bestandene Jägerprüfung oder der Besitz eines Jagdscheins ist für die Mitgliedschaft nicht erforderlich.

Die Mitgliedschaft erfolgt durch Beitrittserklärung und ist schriftlich zu beantragen: sie setzt die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Kreisjägerschaft Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. und im Landesjagdverband NRW e.V. voraus. Mit der Aufnahme in den Hegering Overath erkennt das Mitglied dessen Satzung, die Satzung der KJS und die des LJV sowie die Disziplinanordnung des LJV als für sich verbindlich an.

Der Jahresbeitrag für Erstmitglieder beträgt incl. der an die Kreisjägerschaft, den Landesjagdverband und den Deutschen Jagdverband abzuführenden Beitragsanteile ab 2016 insgesamt 100 €.

Um Kosten und (dem ehrenamtlich arbeitenden (!!) Kassenwart) Mühen zu sparen, wäre eine Einzugsermächtigung schön. Wer dennoch jedes Jahr seinen Mitgliedsbeitrag separat überweisen möchte kann dies tun unter:

IBAN: DE75 3706 2600 0004 6020 13
BIC:   GENODED1PAF

Den ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte senden an:

nadin.volberg@gmx.de oder per Post an
Nadin Volberg, Durbusch 32, 51503 Rösrath.